Harter Lockdown und Ausdehnung des Umsatzersatzes
Auf der heutigen Pressekonferenz wurde eine Verschärfung des Lockdowns ab Dienstag, den 17.11.2020, 0 Uhr angekündigt. Es sind ab diesem Zeitpunkt weitere Branchen von der
Weber-Janko. Die finanzielle Entwicklung eines Unternehmens steht in direktem Zusammenhang mit vielen erfolgsrelevanten Faktoren. Bei meiner Beratung betrachte ich Ihr Unternehmen als Gesamtsystem und sorge für eine effiziente und zielführende Ordnung im Hintergrund.
Um Sie bestmöglich zu unterstützen, nütze ich mit BMD NTCS modernste Software, die auch umfangreiche Möglichkeiten zum papierlosen Arbeiten bietet.
Mit den integrierten Modulen Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Controlling, Kostenrechnung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Personalverrechnung kann Ihr Unternehmen ganzheitlich abgebildet werden.
Gepaart mit Erfahrung und Fachwissen kann ich so dazu beitragen, Ihren wirtschaftlichen Erfolg nachhaltig zu sichern und auszubauen.
Leistungen
Harter Lockdown und Ausdehnung des Umsatzersatzes
Auf der heutigen Pressekonferenz wurde eine Verschärfung des Lockdowns ab Dienstag, den 17.11.2020, 0 Uhr angekündigt. Es sind ab diesem Zeitpunkt weitere Branchen von der
Der Unternehmer hat sowohl bei eigener behördlich angeordneter Quarantäne als auch bei der von Mitarbeitern Anspruch auf Entschädigung des Verdienstentganges: Entschädigung für Mitarbeitern: Die behördlich
Unternehmen, die von der COVID19-Schutzmaßnahmen-Verordnung direkt (!) betroffen sind, haben bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Umsatzersatz. Der Umsatzersatz beträgt 80% des Umsatzes im Vergleichszeitraum
COVID19-Kurzarbeit für vom Shutdown betroffene Unternehmen
Für vom aktuellen Shutdown unmittelbar betroffene Unternehmen gibt es folgende Nachbesserungen der COVID19-Kurzarbeit Phase 3: Bis 20.11.2020 ist eine rückwirkende Antragstellung ab 1.11.2020 möglich. Für die
Ich wünsche allen KlientInnen, deren MitarbeiterInnen sowie allen BesucherInnen meiner Website schöne, erholsame und vor allem gesunde Sommermonate!
Seit 01.07.20 gibt es für die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe sowie den Kunst- und Kultursektor einen neuen anzuwendenden Umsatzsteuersatz von 5%. Dieser gilt im Kunst- und Kulturbereich im Wesentlichen
Ich freue mich, Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen zu lernen.
M +43 (0)660 715 71 25 E willkommen@weber-janko.at
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