Für vom aktuellen Shutdown unmittelbar betroffene Unternehmen gibt es folgende Nachbesserungen der COVID19-Kurzarbeit Phase 3:
- Bis 20.11.2020 ist eine rückwirkende Antragstellung ab 1.11.2020 möglich.
- Für die Dauer der Schließung ist eine Absenkung der Arbeitszeit auf bis zu 0% möglich.
- Die Ausbildungsverpflichtung gegenüber Lehrlingen ist ausgesetzt.
- Für die Dauer der Schließung erhalten Beschäftigte in Kurzarbeit eine pauschale Trinkgeldvergütung, die dem Dienstgeber vom AMS vergütet wird.